Financial Glossary | Altersvorsorge
Kurzdefinition - Altersvorsorge
"Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ermöglicht Arbeitnehmern, durch Gehaltsumwandlung steuer- und sozialabgabenfrei für das Alter vorzusorgen. Sie ist Teil des Drei-Säulen-Modells der Alterssicherung und umfasst verschiedene Durchführungswege wie Direktzusage, Unterstützungskasse oder Direktversicherung."
Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) dient der Vorsorge im Alter, um den gewohnten Lebensstandard weiterführen zu können. Jeder Arbeitnehmende, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf. Sie zählt neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge zu dem Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung. Die betriebliche Altersvorsorge umfasst finanzielle Leistungen, die Arbeitgebende ihren Arbeitnehmenden zum Beispiel zur Altersvorsorge und Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagen. Der Staat unterstützt Angestellte dabei durch gezielte Förderungen.
Wie funktioniert eine betriebliche Altersvorsorge?
Seit 2002 können Arbeitnehmende einen Teil ihres Bruttolohns in eine betriebliche Altersvorsorge investieren. Dies funktioniert per Entgeltumwandlung. Der Arbeitgebende kümmert sich um die Gehaltsumwandlung und überweist jeden Monat einen vertraglich festgelegten Betrag des Bruttogehalts in die betriebliche Altersvorsorge. Deshalb sind die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei. Es gibt insgesamt fünf Durchführungswege: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung. Angestellte sollten sich vorab über die Möglichkeiten zur Altersvorsorge ausführlich informieren und beraten lassen.