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Financial Glossary | Fälligkeit

Kurzdefinition - Fälligkeit

"Die Fälligkeit definiert den Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger die vereinbarte Leistung vom Schuldner verlangen kann. Vertragsparteien können die Fälligkeit selbst bestimmen, und wenn der Schuldner die Leistung nicht rechtzeitig erbringt, gerät er in Verzug, was den Gläubiger berechtigt, Mahnungen zu verschicken und gegebenenfalls Schadensersatz zu fordern."

Was bedeutet Fälligkeit?  

Die Fälligkeit ist im Bürgerlichen Gesetzbuch § 271 BGB geregelt. Es handelt sich dabei um den Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger oder die Gläubigerin die vorab vereinbarte Leistung vom Schuldner oder von der Schuldnerin verlangen darf. Fälligkeiten treten zum Beispiel bei Kreditverträgen, Mietverträgen oder Arbeitsverträgen auf. 

 

Wann tritt eine Fälligkeit ein? 

Die Vertragsparteien können selbst darüber entscheiden, wann eine bestimmte Forderung fällig wird. Durch den Abschluss eines Vertrags ist die Fälligkeit verbindlich und der Schuldner oder die Schuldnerin muss die Leistung zum festgelegten Zeitpunkt erfüllen. 

 

Was ist mit Verzug bei einer Fälligkeit gemeint? 

Wenn ein Schuldner oder eine Schuldnerin die Leistung bis zum Fälligkeitsdatum nicht erbringt, gerät er oder sie in Verzug. Dann hat der Gläubiger oder die Gläubigerin das Recht, eine Mahnung zu erstellen, um an die Zahlungsvereinbarung zu erinnern. Ab der zweiten Mahnung darf er oder sie Schadensersatz vom Schuldner oder von der Schuldnerin verlangen und zum Beispiel die Höhe der Mahnkosten in Rechnung stellen. 

Verwandte Begriffe

Schuldner

Ein Schuldner ist eine Person oder Organisation, die aufgrund eines Schuldverhältnisses verpflichtet ist, einem Gläubiger eine Leistung zu erbringen. Diese Verpflichtung kann sich aus verschiedenen Verträgen ergeben, wie beispielsweise einem Kredit- oder Kaufvertrag.