Financial Glossary | Inkasso
Kurzdefinition - Inkasso
"Inkasso bezeichnet den gewerblichen Einzug offener Forderungen, wobei ein Inkassounternehmen zwischen Gläubiger:in und Schuldner:in vermittelt. Das Unternehmen überprüft die Forderung und versucht das Geld vom oder von der Schuldner:in zu erhalten, wobei zusätzliche Gebühren anfallen können, und rechtliche Schritte nur bei ausbleibender Zahlung mit einem Vollstreckungsbescheid oder Urteil eingeleitet werden können."
Was ist Inkasso?
Das Inkassowesen ist der gewerbliche Einzug offener (Geld-)Forderungen, oft bezeichnet als Forderungsmanagement. Ein Inkassounternehmen tritt als Vermittler:in zwischen Gläubiger:in und Schuldner:in auf. In der Praxis handelt es sich häufig um Privatpersonen, die einem Unternehmen Geld schulden. Das muss aber nicht sein. Theoretisch kann jede:r ein Inkassounternehmen beauftragen.
Wie läuft ein Inkassoverfahren ab?
Wenn ein:e Schuldner:in trotz Erhalt einer Mahnung nicht auf offene, unstrittige Forderungen reagiert, kann sich der/die Gläubiger:in an ein Inkassounternehmen wenden. Dieses Unternehmen überprüft die Forderungen und versucht, das Geld vom/von der Schuldner:in zu erhalten. Dafür fallen in der Regel zusätzliche Gebühren an. Der/die in Verzug geratene Zahler:in hat die Möglichkeit, Einwände gegen die Forderung zu äußern. Sollte der/die Schuldner:in nicht zahlen, kann das Inkassounternehmen rechtliche Schritte initiieren. Ein Inkassounternehmen kann ohne einen Vollstreckungsbescheid oder ein rechtskräftiges Urteil keine Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.