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Financial Glossary | Überschulden

Kurzdefinition - Überschulden

"Von einer Überschuldung spricht man, wenn die Verbindlichkeiten eines Schuldners oder einer Schuldnerin weder durch Vermögen noch erwartete Einnahmen gedeckt werden können, oft begleitet von einem Verlust des gesamten Eigenkapitals."

Was bedeutet ​Überschuldung?  

Die Finanzierung einer Immobilie, der Autokauf auf Raten oder die Waschmaschine mit Zahlungsziel: Schulden sind an sich nichts Schlimmes – solange man sie begleichen kann. Etwas anders stellt sich die Lage jedoch bei einer Überschuldung dar. Überschuldung bedeutet, dass weder das Vermögen noch die erwarteten Einnahmen eines Schuldners oder einer Schuldnerin dessen Verbindlichkeiten decken. Noch dazu ist bei einer Überschuldung in der Regel das gesamte Eigenkapital infolge von Verlusten oder zu hoher Kapitalentnahme aufgezehrt. Mit anderen Worten: Der Schuldner kann seine Schulden mit hoher Wahrscheinlichkeit auf lange Sicht nicht begleichen. 

Was ist bei einer Überschuldung ​zu tun? 

Das wichtigste: Schnell handeln. Denn durch Zinsforderungen oder Mahngebühren kommen schnell weitere Schulden hinzu. Deshalb sollte man schnellstmöglich Kontakt zu einer gemeinnützigen Schuldnerberatung aufnehmen. Dort werden alle Ausgaben den Einnahmen gegenübergestellt und Einsparmöglichkeiten besprochen. Außerdem wird eine Aufstellung aller Schulden und Gläubiger gemacht, um einen Überblick über die Finanzen zu erhalten. Ziele sind eine Strategie, die eine Anhäufung weiterer Schulden verhindert, sowie ein Plan zur Zahlung der Schulden. Gelingt das nicht, wird aus der resultierenden Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Verwandte Begriffe

Eigenkapital

Eigenkapital ist das finanzielle Polster eines Unternehmens, das sich aus Vermögen abzüglich Schulden ergibt und keine Kreditaufnahme erfordert.

Schuldner

Ein Schuldner ist eine Person oder Organisation, die aufgrund eines Schuldverhältnisses verpflichtet ist, einem Gläubiger eine Leistung zu erbringen. Diese Verpflichtung kann sich aus verschiedenen Verträgen ergeben, wie beispielsweise einem Kredit- oder Kaufvertrag.