Financial Glossary | Abtretung
Kurzdefinition - Abtretung
"Eine Abtretung, auch bekannt als Zession, findet statt, wenn eine Person ihre Forderung an Geld oder andere Dinge auf eine andere Person überträgt. Dabei übernimmt der neue Empfänger die Position des alten Gläubigers, während der/die Schuldner:in und die Art der Forderung gleich bleiben. Damit eine Abtretung wirksam ist, sind zudem bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen."
Was bedeutet Abtretung?
Die Abtretung, auch Zession genannt, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (BGB). Bei einer Abtretung wird eine Forderung von einem/einer Gläubiger:in auf eine:n neue:n übertragen. Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der/die neue Gläubiger:in an die Stelle des bisherigen Gläubigers beziehungsweise der Gläubigerin. Dabei bleiben der/die Schuldner:in und der Inhalt der Forderungen bestehen, weshalb eine Abtretung keine Schuldenübernahme ist.
Voraussetzungen für eine Abtretung
Damit eine Abtretung wirksam ist, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Zunächst muss eine Forderung bestehen und sich der/die alte sowie neue Gläubiger:in über den Übergang der Forderung einig sein. Des Weiteren darf kein Ausschluss der Abtretung nach §§ 399 und 400 BGB bestehen und es muss sichergestellt werden, dass der/die Altgläubiger:in wirklich der/die Forderungsinhaber:in ist. Grundsätzlich können nur Forderungen abgetreten werden, die auch existieren. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Abtretung zukünftiger Forderungen gültig, wenn zum Beispiel die Entstehung der Forderung während der Übertragung möglich erscheint. Der/die neue Gläubiger:in erwirbt das abgetretene Recht allerdings erst in dem Moment, in dem es entsteht.