Financial Glossary | Grunderwerbssteuer
Kurzdefinition - Grunderwerbssteuer
"Die Grunderwerbssteuer ist eine Verkehrsteuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder eines Teils davon fällig wird, sobald der Notarvertrag abgeschlossen ist und der Kaufpreis feststeht. Die Höhe der Steuer variiert je nach Bundesland und beträgt zwischen 3,5 Prozent in Bayern und bis zu 6,5 Prozent in anderen Ländern wie Nordrhein-Westfalen und Brandenburg."
Wann wird die Grunderwerbssteuer fällig?
Bei der Grunderwerbssteuer handelt es sich um eine Verkehrsteuer, die im Grunderwerbsteuergesetz geregelt ist. Wenn man ein neues Grundstück oder einen Teil eines Grundstücks kauft, fällt in der Regel die Grunderwerbssteuer an. Käufer:innen müssen die Steuer zahlen, sobald der Notarvertrag fertig ist und der Kaufpreis feststeht. Handelt es sich bei dem Grundstück um eine Schenkung oder ein Erbe, entfällt hingegen der Steuersatz.
Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer?
Die Grunderwerbssteuer fällt in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch aus. Der Höchstwert liegt in mehreren Bundesländern bei 6,5 Prozent, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg. Die niedrigste Grunderwerbssteuer beträgt 3,5 Prozent in Bayern. Wenn Käufer:innen beispielsweise ein unbebautes Grundstück für 150.000 Euro in Bayern erwerben, beläuft sich die Grunderwerbssteuer auf rund 5.250 Euro. Für den Bau einer Immobilie zahlen Eigentümer:innen später keine Grunderwerbssteuer mehr.