Financial Glossary | Lastschriftverfahren
Kurzdefinition - Lastschriftverfahren
"Das Lastschriftverfahren ermöglicht es einem/einer Zahlungsempfänger:in, Geld von einem/einer Zahlungspflichtigen abzubuchen, nachdem der/die Kontoinhaber:in zuvor ein SEPA-Mandat erteilt hat. Der/die Zahlungsempfänger:in initiiert den Zahlungsvorgang, und der/die Kontoinhaber:in kann die Abbuchung innerhalb bestimmter Fristen widersprechen oder rückgängig machen."
Was ist ein Lastschriftverfahren?
Das Lastschriftverfahren ist eine Methode des bargeldlosen Bezahlens. Dabei beauftragt der/die Zahlungsempfänger:in eine Bank, einen bestimmten Geldbetrag vom Konto des/der Zahlungspflichtigen abzubuchen. Dieses Verfahren eignet sich besonders für Zahlungen in unregelmäßigen Abständen oder über variable Beträge. Im Unterschied zur Überweisung initiiert beim Lastschriftverfahren der/die Zahlungsempfänger:in den Zahlungsvorgang. Um das Lastschriftverfahren in Deutschland zu legitimieren, muss der/die Kontoinhaber:in im Vorfeld ein sogenanntes SEPA-Mandat erteilen. Dieses berechtigt den/die Zahlungsempfänger:in zur Abbuchung. Sollte der/die Kontoinhaber:in mit einer bestimmten Abbuchung nicht einverstanden sein, hat er/sie die Möglichkeit, innerhalb bestimmter Fristen der Belastung seines/ihres Kontos zu widersprechen beziehungsweise diese rückgängig zu machen.
Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?
Ein SEPA-Lastschriftmandat („Single Euro Payments Area“, deutsch: „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“) stellt die rechtliche Grundlage für Lastschriftverfahren in der EU dar. Das Mandat beinhaltet einerseits die Genehmigung der Kontoinhaber:innen, dass der/die Zahlungsempfänger:in den Betrag mittels SEPA-Lastschrift abbuchen darf, andererseits den Auftrag an die eigene Bank, die Abbuchung zuzulassen. Wiederkehrende Lastschriftmandate können seitens der zahlungspflichtigen Kontoinhaber:innen jederzeit schriftlich widerrufen werden. Dabei kann es Einschränkungen geben, etwa wenn das Lastschriftmandat an einen Vertrag gebunden ist.