Financial Glossary | Mahnung
Kurzdefinition - Mahnung
"Eine Mahnung wird von einem/einer Gläubiger:in verschickt, um den/die Schuldner:in an die Zahlung einer unbezahlten Rechnung zu erinnern oder ihn/sie dazu aufzufordern, den ausstehenden Betrag zu begleichen. In Deutschland gibt es üblicherweise drei aufeinanderfolgende Mahnstufen, wobei Verzug eintritt, wenn der/die Schuldner:in die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist überschreitet."
Was ist eine Mahnung?
Wenn ein/eine Schuldner:in eine Rechnung nicht fristgerecht begleicht, kann der/die Gläubiger:in, zum Beispiel ein Unternehmen, eine Mahnung versenden. Diese dient als Erinnerung oder Aufforderung an den/die Schuldner:in, den offenen Betrag zu begleichen. In Deutschland sind drei aufeinanderfolgende Mahnstufen üblich. Ist auf der ursprünglichen Rechnung kein Fälligkeitsdatum angegeben und der/die Schuldner:in eine Privatperson, kann der/die Gläubiger:in erst Mahngebühren erheben, wenn die Person mit der Zahlung in Verzug ist. Oft versenden Unternehmen anstelle einer ersten Mahnung eine Zahlungserinnerung und verlangen keine zusätzlichen Gebühren. Gerät der/die Schuldner:in in Verzug, kann der/die Gläubiger:in Mahngebühren in Form von Verzugszinsen berechnen. Verzugsschäden sind in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, § 280 BGB) geregelt.
Wann liegt Verzug vor?
Verzug tritt in dem Moment ein, in dem der/die Schuldner:in die Zahlungsfrist auf der Rechnung überschreitet. Wenn zum Beispiel auf der Rechnung steht „zahlbar bis Datum“, beginnt der Verzug am darauffolgenden Tag. Dies gilt ebenso für Formulierungen wie „zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum“. Sollte keine spezifische Zahlungsfrist auf der Rechnung vermerkt sein, kommt eine Privatperson automatisch 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Allerdings nur dann, wenn in der Rechnung auf diesen automatischen Verzug hingewiesen wird. Für Geschäftskunden setzt der Verzug automatisch 30 Tage nach Rechnungserhalt ein, unabhängig von einem Hinweis auf der Rechnung.