Financial Glossary | Ratenrückstand
Kurzdefinition - Ratenrückstand
"Ein Ratenrückstand tritt dann auf, wenn ein Kreditnehmer bei der regelmäßigen Tilgung eines Darlehens in Verzug gerät, indem er die vereinbarten Ratenzahlungen nicht fristgerecht leistet. Im Falle eines Ratenrückstands regelt der Kreditvertrag die anfallenden Verzugszinsen und die möglichen Konsequenzen, wie etwa ein vertragliches Kündigungsrecht seitens des Kreditgebers, die Einleitung eines Mahnverfahrens und im schlimmsten Fall ein Klageverfahren."
Was ist ein Ratenrückstand?
Dieser Begriff ist wörtlich zu nehmen: Ein Ratenrückstand beschreibt die Situation, wenn ein:e Kreditnehmer:in beim Tilgen der Schuld gegenüber dem/der Kreditgeber:in, in der Regel eine Bank, mit der Zahlung der Raten in Rückstand gerät. So ist es bei einem Ratenkredit üblich, dass ein:e Schuldner:in die Schulden in regelmäßigen Abständen begleicht – in Raten. Das kann jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich der Fall sein. Setzt sie/er die Zahlung an einem dieser vereinbarten Termine aus, gerät er in Rückstand. Diese Situation wird auch als Zahlungsverzug bezeichnet.
Was passiert bei einem Ratenrückstand?
Grundsätzlich sind alle Formalitäten eines Ratenkredits im jeweiligen Kreditvertrag festgeschrieben. So auch der Handlungsrahmen eines Ratenrückstands. Im Detail regelt der Vertrag die anfallenden Verzugszinsen und die maximale Höchstdauer der ausbleibenden Ratenzahlung. Bleibt die Zahlung der vereinbarten Raten anhaltend aus, steht der/dem Kreditgeber:in in der Regel ein vertragliches Kündigungsrecht zu. Auch wird höchstwahrscheinlich ein Mahnverfahren eröffnet. Auf drei Mahnungen wird der Kreditgeber den Kredit „fällig stellen“. Das bedeutet, dass eine weitere Ratenzahlung nicht mehr möglich ist. Der gesamte Rückzahlungsbetrag ist nun auf einen Schlag zu bezahlen, beispielsweise mit Hilfe eines weiteren Kredits. Ist das nicht möglich, greift das AGB-Pfandrecht. Schlimmstenfalls mündet das Kredit- in ein Klageverfahren.