Ablauf eines Insolvenzverfahrens
Wenn du den Eindruck hast, dass deine Außenstände dir über den Kopf wachsen, dann hast du in vielen Ländern weltweit die Möglichkeit, ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu durchlaufen. Der Sinn eines solchen Verfahrens ist, dass du am Ende alle deine Schulden loswirst, die zu Beginn des Verfahrens bestanden haben.
Bevor wir uns jedoch Insolvenzverfahren im Ausland widmen, erläutern wir erstmal ganz bodenständig, wie ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Deutschland abläuft.
Die wichtigsten Fragen im Überblick
- Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
- Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
- Konsequenzen bei Verstoß gegen die Auflagen im Schuldenbereinigungsverfahren
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Schlusstermin und Aufhebung des Insolvenzverfahrens
- Dauer eines Insolvenzverfahrens
- Kosten eines Insolvenzverfahrens
Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
Dein erster Schritt, bevor du ein Insolvenzverfahren anstrebst, ist, dass du einen Termin bei einer Schuldnerberatung vereinbarst. Wenn du einen Termin bekommen hast, dann nimmst du zu dem Gespräch alle Unterlagen zu deiner finanziellen Situation mit. Wichtig hierbei ist, dass du nicht nur die Unterlagen über deine Schulden, sondern auch alle Bescheinigungen über deine Einkünfte sowie gegebenenfalls auch die deines Ehepartners und deiner Kinder dabei hast.
Die Schuldnerberatung sichtet deine Unterlagen und informiert alle deine bekannten Gläubiger über das Schuldenbereinigungsverfahren. Hierbei werden die Gläubiger gebeten aktuelle Forderungsberechnungen zuzusenden sowie mögliche Sicherheiten zu benennen.
Sind dann alle aktuellen Forderungsaufstellungen und die für den weiteren Ablauf wichtigen Unterlagen eingesammelt, wird auf Grundlage der vorhandenen Informationen dein Schuldenbereinigungsplan erstellt. Hierbei werden deinen Gläubigern Angebote unterbreitet, mit dem Ziel, deine Schulden in absehbarer Zeit zu bereinigen.
In den meisten Fällen wird deinen Gläubigern auf Grund deiner Einkünfte ein Vergleichsbetrag in Form einer Einmalzahlung oder monatlichen Raten angeboten. Sollte mit deinen aktuellen Einkünften nicht einmal eine kleine Ratenzahlung möglich sein, kann ein so genannter flexibler Null-Plan angeboten werden, der erst Zahlungen vorsieht, wenn sich deine finanzielle Lage verbessert.
Dieser Plan wird allen Gläubigern zugesendet, die im Plan genannt werden. Damit der Plan auch in Kraft treten kann, ist die Zustimmung aller Gläubiger notwendig. Sagt nur ein Gläubiger „Nein“ zu dem vorgelegten Plan, ist dieser gescheitert.
Jetzt hat die Schuldnerberatung die Wahl, ob der Plan nachgebessert oder ob sofort ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht gestellt wird.
Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
Wird ein Antrag an das zuständige Amtsgericht gestellt, so prüft es alle eingereichten Unterlagen. Hierbei schaut sich das Amtsgericht insbesondere den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan an. Für das Amtsgericht ist insbesondere die Anzahl der Gläubiger, die Forderungshöhe sowie das bisherige Abstimmungsverhalten von Interesse.
Sieht das Amtsgericht noch eine Chance für das Zustandekommen eines Planes, wird der Plan erneut an alle Gläubiger versandt. Hierbei kann die Zustimmung kleinerer Gläubiger mit geringen Forderungsbeträgen notfalls durch das Amtsgericht ersetzt werden. Weiterhin ist beim gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zu beachten, dass man ausdrücklich dem Plan widersprechen muss – im Gegensatz zum außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan bedeutet nunmehr das Nichtantworten die Zustimmung zum vorgelegten Plan.
Kommt der Plan zustande, wird dies vom Amtsgericht festgestellt und der Insolvenz-Eröffnungsantrag hat sich damit erledigt.
Von da an ist es deine Aufgabe, die aus dem Plan zugesicherten Zahlungen an deine Gläubiger zu leisten.
Konsequenzen bei Verstoß gegen die Auflagen im Schuldenbereinigungsverfahren
Sofern du dich aber nicht an den Plan hältst, werden deine Gläubiger dich erneut mahnen, den Plan kündigen und gegebenenfalls (wieder) Zwangsvollstreckung in dein Vermögen betreiben. Du kannst in dem Falle auch davon ausgehen, dass die Gläubiger einem neuen Zahlungsvergleich nicht mehr zustimmen werden.
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Kommt der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan jedoch nicht zustande, wird das Insolvenzverfahren über dein Vermögen durch das Amtsgericht eröffnet. Im ersten Schritt benennt das Gericht einen Insolvenzverwalter für die Durchführung deines Insolvenzverfahrens.
Willst du dich nach der Durchführung des Insolvenzverfahrens von deinen Schulden befreien und Restschuldbefreiung erhalten, so musst du unbedingt beim Amtsgericht neben dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auch eine Restschuldbefreiung beantragen. Dafür fügst du deinem Antrag eine Erklärung bei, dass du dein pfändbares Einkommen für die Dauer der Wohlverhaltensperiode – ab sofort für die nächsten 3 Jahre - an deine Gläubiger abtrittst. Dabei unterstützt dich in der Regel aber schon deine Schuldnerberatung.
Dein Insolvenzverwalter kommt auf dich zu und erfasst dein pfändbares Vermögen. Er schaut, welche Gegenstände verkauft werden können. Die Erlöse werden dann auf einem separaten Konto gesammelt. Anschließend prüft er die Forderungen deiner Gläubiger auf Richtigkeit, stellt diese fest und fasst sie in einer Insolvenztabelle zusammen. Natürlich hast du das Recht Widerspruch gegen eine Feststellung einzulegen. Der Auszug aus der Insolvenztabelle ist nämlich ein Titel aus dem Gläubiger, sofern du nach Beendigung des Insolvenzverfahrens keine Restschuldbefreiung erlangst, gegen dich die Zwangsvollstreckung betreiben können.
Nachdem der Insolvenzverwalter deine Gläubiger und ihre Forderungen erfasst hat, erstellt er ein sogenanntes Verteilungsverzeichnis. Dieses Verzeichnis wird auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt, damit sich die Beteiligten ein Bild über die Verschuldung und mögliche Verteilung des verfügbaren Vermögens unter den Gläubigern machen können.
Des Weiteren veröffentlicht das Insolvenzgericht zur Kenntnis der Gläubiger in einer Bekanntmachung die Summe der angemeldeten Forderungen und des für die Verteilung verfügbaren Betrages.
Schlusstermin und Aufhebung des Insolvenzverfahrens
Sofern nach Einschätzung deines Insolvenzverwalters die Verwertung deines Vermögens abgeschlossen ist, beraumt das Insolvenzgericht einen Schlusstermin an und hebt dein Insolvenzverfahren auf.
Als letzte Handlung verteilt der Insolvenzverwalter mit Zustimmung des Gerichts den Erlös aus deinem Vermögen auf die Kosten des Verfahrens und auf deine Gläubiger. Damit ist dein Insolvenzverfahren beendet.
Der Insolvenzverwalter führt aber als Treuhänder dein Restschuldbefreiungsverfahren über die noch verbliebene Zeit weiter, bis du das Ende deiner Wohlverhaltensperiode sicher erreicht hast. Hast du dich ordentlich verhalten und gegen keine Obliegenheiten verstoßen, erteilt dir das Insolvenzgericht nach Ablauf der Frist von 3 Jahren die Restschuldbefreiung. Du bist nun deine Schulden los und kannst ein neues Leben beginnen.
Dauer eines Insolvenzverfahrens
Die Dauer des Insolvenzverfahrens richtet sich nach dem Aufwand, den dein Insolvenzverwalter mit der Abwicklung deines Verfahrens hat. Hast du aber mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auch einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, kannst du damit rechnen, dass dein Verfahren etwa nach 3 Jahren mit einer Restschuldbefreiung enden wird. Sofern du aber bereits eine Restschuldbefreiung erhalten hast und einen neuen Antrag stellst, musst du mit einer längeren Wohlverhaltensphase von 5 Jahren rechnen.
Kosten eines Insolvenzverfahrens
Die Kosten eines Verbraucherinsolvenzverfahrens bewegen sich im Schnitt zwischen 2000 bis 3000 EUR. Diese hängen von dem Aufwand des Insolvenzverwalters und deinem zu verteilenden Vermögen ab.
Diese Kosten müssen von dir getragen werden. Wenn dein gesamtes Vermögen dafür nicht ausreicht, kann es für dich ratsam sein, beim Insolvenzgericht direkt mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Antrag auf Stundung der Kosten zu stellen.
Fazit
Lass es am besten erst gar nicht so weit kommen! Die Zeit und die Auflagen während eines Insolvenzverfahrens sind kein Zuckerschlecken. Beuge vor und hole dir rechtzeitig Hilfe und Unterstützung von einer Schuldnerberatung. Sprich uns wegen einer Ratenzahlung oder Stundung an. Oder hole dir professionelle Hilfe bei einer Beratungsstelle, wie du deine Finanzen am besten so organisierst, sodass du erst gar nicht in eine solche Situation kommen kannst.