Inkasso ohne Mahnung - wie kann das sein?
Trudelt ein Inkasso-Schreiben ein, ohne dass man vorher von seinem Geschäftspartner gemahnt wurde. Da stellt sich die Frage, ob das überhaupt geht, Inkasso ohne Mahnung.
Die Antwort lautet: Ja! Ein Inkasso-Auftrag ohne vorherige Gläubiger-Mahnung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die wichtigsten Fragen im Überblick
Wann liegt ein Inkasso-Fall vor?
Voraussetzung für die Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens ist eine fällige und unbezahlte Forderung, beispielsweise aus einem Kauf- oder Dienstleistungsvertrag. Wird zum vertraglich vereinbarten Zahlungstermin oder zur nach dem Kalender bestimmten Zahlungsfrist nicht gezahlt, befindet sich der Zahlungspflichtige in Zahlungsverzug. In diesem Fall kann das Unternehmen die fällige Forderung an einen Dienstleister abgeben, zum Beispiel einen Inkasso-Service beauftragen, mit dem Ziel, den Ausgleich des offenen Betrages zeitnah zu realisieren.
Ab wann befindet man sich in Zahlungsverzug?
1. Verzug mit Mahnung
Inkassounternehmen werden erst dann tätig, wenn der Zahlungsverzug eingetreten ist. Wurde kein festes Zahlungsziel bestimmt oder vertraglich vereinbart, kann der Gläubiger seinen Schuldner mit einer Mahnung in Verzug setzen. Hier tritt der Verzug ein, wenn der Schuldner die in der Mahnung festgelegte Frist ebenfalls verstreichen lässt, ohne zu zahlen. Wichtig ist, dass es sich bei dem Inhalt der Mahnung um eine eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner handelt, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen. Manche Unternehmen versenden mehrere Mahnungen, bevor das Forderungsmanagement aus der Hand gegeben wird. Eine gesetzliche Verpflichtung, mehrere Mahnungen zu verschicken, gibt es jedoch nicht.
Gewöhnlich kommt es erst dann zu einem Inkassoauftrag, wenn der Schuldner trotz Mahnung der Zahlungspflicht nicht nachgekommen ist und auf die Anschreiben seines Gläubigers nicht reagiert hat.
2. Verzug ohne Mahung
Man kann ohne Mahnung in Zahlungsverzug geraten, wenn der Rechnungsbetrag nicht bis zum festgelegten bzw. vertraglich vereinbarten Termin gezahlt wurde - oder spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer Rechnung. Letzteres gilt für Verbraucher nur dann, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen wurde. Das bedeutet, wird nicht gezahlt, befindet sich der Zahlungspflichtige direkt nach Ablauf dieser Frist in Verzug - dazu bedarf es keiner gesonderten Mahnung.
Beispiele: Verzug ohne Mahnung
Vertraglich vereinbarter Zahlungstermin
Bei einem Autokauf vereinbaren Verkäufer und Käufer im Vertrag einen Zahlungstermin. Erfolgt die Zahlung des Kaufpreises nicht bis zu diesem Termin, tritt direkt Zahlungsverzug ein. ➨ § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Nach dem Kalender bestimmte Zahlungsfrist
Auf einer Rechnung wird als Zahlungsfrist z.B. der 15.02. dieses Jahres angegeben. Wird der Rechnungsbetrag nicht bis zu diesem Datum gezahlt, befindet sich der Zahlungspflichtige ab dem 16.02. in Zahlungsverzug. ➨ § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Nach 30 Tagen ab Zugang der Rechnung
Steht auf der Rechnung kein konkretes Zahlungsziel, gibt es meist folgenden Hinweis, wenn der Kunde ein Verbraucher ist: „Verzug tritt ein, wenn der Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung nachgekommen wird.“ ➨ § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Gescheiterter Lastschrifteinzug – Vereinbarung nicht eingehalten
Kann ein vereinbarter Einzug per SEPA-Lastschrift nicht abgebucht werden, tritt sofort Verzug ein. Dabei ist es unerheblich, ob das Konto nicht gedeckt war oder der Kontoinhaber der Abbuchung bewusst widersprochen hat. ➨ § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wer trägt die Kosten?
Fallen durch den Zahlungsverzug Kosten an, wie beispielsweise Mahnkosten oder Verzugszinsen, so hat der Schuldner diese zu zahlen. Man spricht hier vom sogenannten Verzugsschaden.
In diesem Rahmen müssen alle finanziellen Nachteile, die dem Gläubiger aus dem Zahlungsverzug des Schuldners entstanden sind, vom Schuldner erstattet werden. Dazu zählen auch die Kosten für die Beauftragung eines Inkasso-Dienstleisters oder eines Rechtsanwaltes.
Inkasso ohne Mahnung - was kann ich tun?
Schreiben von Inkassounternehmen sollte man nie ignorieren. Es ist immer besser, das Problem in Angriff zu nehmen und es direkt zu klären. Auch dann, wenn es womöglich eine Überschneidung der Zahlung mit der Übergabe an das Inkassobüro gegeben haben könnte.
Ist die Forderung nach wie vor offen, ist es ratsam, so schnell wie möglich direkt an den beauftragten Dienstleister zu zahlen oder zumindest eine Rückmeldung zu geben, wenn die Forderung nicht pünktlich zur gesetzten Frist ausgeglichen werden kann.
Identität
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen der Lesbarkeit bei Personenbezeichnungen nur die grammatikalisch männliche Form verwenden. Gemeint sind stets Menschen jeder geschlechtlichen Identität.